Allgemeine Geschäftsbedingungen Computerservice ZollCom©
§1 Geltungsbereich
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von ZollCom© erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens beim Abschluss des Hard-& Software Service Vertrages mit dem
Kunden gelten diese Bestimmungen als
angenommen. Gegenbestätigungen potentieller Geschäftspartner unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Kunde sie
schriftlich bestätigt.
§ 2 Identität und Anschrift
ZollCom©
Oberzella 20
98544 Zella-Mehlis
§ 3 Hard-& Software Service Vertrag § 3.1
Zwischen ZollCom© und dem Kunden wird vor Beginn der
Geschäftsbeziehung ein Hard-& Software Service Vertrag abgeschlossen. Für alle Lieferungen,
Leistungen und Angebote ist Vertragspartner ZollCom©, Oberzella 20, 98544
Zella-Mehlis. § 3.2
Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ZollCom© unterliegen alle
Verträge, welches ZollCom© mit Dritten abschließt. § 3.3
Die Vertragslaufzeit beginnt an dem Tag der Vertragsunterzeichnung. Sie
endet nach Fertigstellung der im Hard-& Software Service Vertrag vereinbarten
Dienstleistungen. § 3.4
Der Hard-& Software Service Vertrag kann von beiden Parteien mit dreimonatiger
Kündigungsfrist in schriftlicher Form zum Quartalsende aufgelöst werden. §
4 Preise § 4.1
Der Kunde verpflichtet sich die anfallenden Kosten die im Hard-& Software
Service Vertrag vereinbart wurden zu zahlen. ZollCom© begleicht in Vorkasse
die Rechnungen der Lieferanten für die eventuell benötigte Hard-& Software
und stellt sie anschließend dem Kunden in
Rechnung. § 4.2
Die Höhe der Preis richtet sich nach der aktuellen Preisliste von
ZollCom©. Ändern sich diese Preise so ist der
Kunde durch ZollCom© zu unterrichten, bevor dieser
einen Hard-& Software Service Vertrag mit neuen Preisen abschließt. § 4.3
Die anfallenden Kosten für die Fehlerdiagnose müssen auch dann vom Kunden bezahlt werden,
wenn der vereinbarte maximale Reparaturfreigabe Betrag überschritten wird und
es dadurch nicht zur Reparatur des Gerätes kommt.
§ 4.4
Bei Reparaturen nur Barzahlung, die Berechnung erfolgt am Tag der
Fertigstellung bzw. mit der Abholung der in der Reparatur befindlichen Geräte
ohne Abzug. In Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden ist ZollCom©
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
EZB nach Diskontüberleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden
nicht entgegengenommen. § 5 Eigentumsvorbehalt
ZollCom© behält das
Eigentum an der eventuell benötigte Hard-& Software bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen durch den Kunden.
§ 6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung mit der Ware an die
für den Versand beauftragte Firma durch ZollCom©
übergeben worden ist oder dem Kunden bzw. dessen Beauftragten übergeben wurde.
§ 7 Gewährleistung
Der Gewährleistungsanspruch auf eventuell bei der Reparatur benötigte
Hardware beläuft sich auf 24 Monate, bei gebrauchter Ware ist die Gewährleistung
ausgeschlossen. Maßgeblich ist das Lieferdatum. Nach Übergabe der defekten Ware
gibt es in der Regel einen Austausch oder eine Reparatur, sobald der Defekt von
uns bestätig wurde. Bei mechanischen Beschädigungen durch unsachgemäße
Verwendung oder Überspannungsschäden erlischt jegliche Gewährleistung, sofern
diese nach der Übergabe entstehen. Die Gewährleistung erlischt auch bei
Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Kunden oder nicht
autorisierter Dritter. Für eventuell benötigte Software gelten über unsere
Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des
Herstellers. Software ist vom Umtausch ausgeschlossen. Während der gesetzlichen
Gewährleistung bieten einige Hersteller Garantien an, die Leistungen über die
Gewährleistung hinaus und unabhängig von dieser zugestehen. Die Konditionen sind
hier in der Regel um ein Vielfaches günstiger als bei der gesetzlichen
Gewährleistung. Die Abwicklung erfolgt direkt über den Hersteller. § 8
Gerichtsstand, Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. § 9 Teilunwirksamkeit,
Anwendbares Recht Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin
wirksam.
2013-01 |