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Computerservice für Gewerbetreibende (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen Computerservice ZollCom©

§1 Geltungsbereich

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von ZollCom© erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens beim Abschluss des Hard-& Software Service Vertrages mit dem Kunden gelten diese Bestimmungen als angenommen. Gegenbestätigungen potentieller Geschäftspartner unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Identität und Anschrift

ZollCom©
Oberzella 20
98544 Zella-Mehlis

§ 3 Hard-& Software Service Vertrag

§ 3.1
Zwischen ZollCom© und dem Kunden wird vor Beginn der Geschäftsbeziehung ein Hard-& Software Service Vertrag abgeschlossen.

Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote ist Vertragspartner ZollCom©, Oberzella 20, 98544 Zella-Mehlis.

§ 3.2
Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ZollCom© unterliegen alle Verträge, welches ZollCom© mit Dritten abschließt.

§ 3.3
Die Vertragslaufzeit beginnt an dem Tag der Vertragsunterzeichnung. Sie endet nach Fertigstellung der im Hard-& Software Service Vertrag vereinbarten Dienstleistungen.

§ 3.4
Der Hard-& Software Service Vertrag kann von beiden Parteien mit dreimonatiger Kündigungsfrist in schriftlicher Form zum Quartalsende aufgelöst werden.

§ 4 Preise

§ 4.1
Der Kunde verpflichtet sich die anfallenden Kosten die im Hard-& Software Service Vertrag vereinbart wurden zu zahlen. ZollCom© begleicht in Vorkasse die Rechnungen der  Lieferanten für die eventuell benötigte Hard-& Software und stellt sie anschließend dem Kunden in Rechnung.

§ 4.2
Die Höhe der Preis richtet sich nach der aktuellen Preisliste von ZollCom©. Ändern sich diese Preise so ist der Kunde durch ZollCom© zu unterrichten, bevor dieser einen Hard-& Software Service Vertrag mit neuen Preisen abschließt.

§ 4.3
Die anfallenden Kosten für die Fehlerdiagnose müssen auch dann vom Kunden bezahlt werden, wenn der vereinbarte maximale Reparaturfreigabe Betrag überschritten wird und es dadurch nicht zur Reparatur des Gerätes kommt.

§ 4.4
Bei Reparaturen nur Barzahlung, die Berechnung erfolgt am Tag der Fertigstellung bzw. mit der Abholung der in der Reparatur befindlichen Geräte ohne Abzug. In Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden ist ZollCom© berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskontüberleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nicht entgegengenommen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

ZollCom© behält das Eigentum an der eventuell benötigte Hard-& Software bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen durch den Kunden.

§ 6 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung mit der Ware an die für den Versand beauftragte Firma durch ZollCom© übergeben worden ist oder dem Kunden bzw. dessen Beauftragten übergeben wurde.

§ 7 Gewährleistung

Der Gewährleistungsanspruch auf eventuell bei der Reparatur benötigte Hardware beläuft sich auf 24 Monate, bei gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Maßgeblich ist das Lieferdatum. Nach Übergabe der defekten Ware gibt es in der Regel einen Austausch oder eine Reparatur, sobald der Defekt von uns bestätig wurde. Bei mechanischen Beschädigungen durch unsachgemäße Verwendung oder Überspannungsschäden erlischt jegliche Gewährleistung, sofern diese nach der Übergabe entstehen. Die Gewährleistung erlischt auch bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Kunden oder nicht autorisierter Dritter. Für eventuell benötigte Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Software ist vom Umtausch ausgeschlossen. Während der gesetzlichen Gewährleistung bieten einige Hersteller Garantien an, die Leistungen über die Gewährleistung hinaus und unabhängig von dieser zugestehen. Die Konditionen sind hier in der Regel um ein Vielfaches günstiger als bei der gesetzlichen Gewährleistung. Die Abwicklung erfolgt direkt über den Hersteller.

§ 8 Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

§ 9 Teilunwirksamkeit, Anwendbares Recht

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

2013-01

 

  ZollCom©